Verhaltensregeln
Verhaltensregeln auf Schulausflügen
Erwartung
Die Schüler müssen sich bewusst sein, dass sie in der Öffentlichkeit die Schule repräsentieren. Wir zählen darauf, dass alle sich jederzeit höflich und rücksichtsvoll benehmen. Gesetze, Regeln und Traditionen anderer Länder müssen stets beachtet werden.
Drogen und illegale Substanzen
Wir befolgen eine Nulltoleranz-Politik betreffend Drogen und anderer illegaler Substanzen während Schulausflügen. Sie sollten sich auch bewusst sein, dass die Strafen auf Drogenbesitz oder Konsum in anderen Ländern wesentlich höher ausfallen können, als in der Schweiz. Bei einer Verhaftung wird die entsprechende, nationale Rechtssprechung angewendet.
Alkohol
Wo Alkoholkonsum während des Ausflugs erlaubt ist, muss er moderat bleiben, und das Privileg, Alkohol zu konsumieren, kann jederzeit entzogen werden. Das Mindestalter für den Alkoholkonsum, kann sich von dem der Schweiz unterscheiden. Übermässiger Alkoholkonsum, der zu ausfälligem oder aggressivem Verhalten führt, wird als ernster Regelverstoss betrachtet.
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit auf Schultrips ist unerlässlich. Nach freier Zeit haben sie stets pünktlich am Treffpunkt zu erscheinen und sich bei ihren Lehrkräften zu melden. Niemand kommt zu spät! Die Schüler bleiben bei allen Gruppenaktivitäten zusammen.
Unterkunft
Bei Aufenthalt in Hotels erwarten wir Rücksichtnahme den anderen Gästen gegenüber sowie strikte Einhaltung der Hausordnung.
Die Schüler müssen sich bewusst sein, dass Vandalismus und unangebrachtes Benehmen ernste Konsequenzen für sie, ihre Eltern und die Schule haben. Eltern übernehmen volle Verantwortung für Schäden und Kosten, die durch ihren Sohn/ihre Tochter verursacht werden, ob absichtlich verursacht oder nicht. Jede daraus resultierende Forderung einer dritten Partei gegen Schüler oder Schule wird von den Eltern übernommen, falls keine Versicherung dafür aufkommt.
Persönliche Gegenstände
Die Schüler sind jederzeit für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich. Für Wertgegenstände wie Handy, Computer, MP3-Player und iPods sind die Schüler selbst zuständig, und nicht die Schule. Die Ausflugsteilnehmer sollten sich um entsprechende Versicherungen bemühen. Generell sollten Schüler keine Wertgegenstände auf Ausflüge mitnehmen.
Versicherung
Kranken-, Reise- und persönliche Versicherung sind Aufgabe der Teilnehmer.
Stornierungen
Sie können Ihre Reise jederzeit stornieren. Ihre Kündigung ist jedoch mit den folgenden Gebühren verbunden:
56-29 Tage vor Reiseantritt: 60%.
28-15 Tage vor Reiseantritt: 80%.
14 Tage oder weniger vor Abflug: 100%
Zoll
Auf Auslandsreisen dürfen weder Tabak, Alkohol noch verbotene Gegenstände über die Grenze gebracht werden. Für Drittpersonen dürfen grundsätzlich keine Gegenstände eingekauft werden.
Gesundheit und Notfälle
Gesundheitliche Einschränkungen und Medikamente, die Teilnehmer allfällig einnehmen, müssen der Schule sowie den begleitenden Lehrer bekannt sein, damit im Notfall medizinische Hilfe geleistet werden kann. Die Lehrer müssen über allfällig auftauchende gesundheitliche Probleme während des Ausflugs sofort informiert werden. Die Schule wird alle nötigen Schritte unternehmen, Hilfe bei Notfällen zu organisieren.
Bitte beachten Sie, dass Hull’s School sich das Recht vorbehält, Schüler aus medizinischen, disziplinarischen oder weiteren Gründen, die wir für ausreichend halten, von der Reise auszuschliessen.
Ernste Übertretungen der Verhaltensregeln oder sonstwie unangebrachtes Benehmen können dazu führen, dass der Schüler unverzüglich nach Hause geschickt wird. Die Kosten tragen die Eltern. Die begleitenden Lehrer treffen diese Entscheidung, die nicht angefochten werden kann.